DAS 1×1 DER SPENDENQUITTUNG
Häufig werden Zuwendungen an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen davon abhängig gemacht, dass der Empfänger eine Spendenquittung hierfür ausstellt. Das Wichtigste schon zu Beginn: Voraussetzung ist immer, dass es sich tatsächlich um eine Spende im Sinne des Steuerrechts handelt. Danach ist eine Spende eine freiwillige Zuwendung an eine gemeinnützige Einrichtung ohne Gegenleistung.
Ist für jede Spende eine Spendenquittung erforderlich?
Nein. Bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt es, dass der Spender dem Finanzamt zum Nachweis eine Kopie des Kontoauszugs vorlegt, sofern daraus bzw. aus ergänzenden Unterlagen ersichtlich ist, dass es sich um die Zuwendung an eine gemeinnützige Einrichtung handelt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an uns oder über die Seite www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de